DER BETRIEBSRAT
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Betriebsräten in allen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst neben der außer- und arbeitsgerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten auch die Verhandlung und den Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie die Überprüfung von Sprüchen der Einigungsstelle.
Wir beraten und vertreten Betriebsräte
- als Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG,
- als Berater nach § 111 Satz 2 BetrVG,
- in Einigungsstellen,
- in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.
Hierüber hinaus bieten wir inhouse
Seminare, Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen
exklusiv für Betriebsratsgremien im Betrieb vor Ort an.
Sie erkennen Handlungsbedarf ?
Dann sorgen wir für die Durchsetzung Ihrer Rechte.